Unser Blog

Aktuelles rund um Auto Reichhardt

 

zur Übersicht

so funktioniert die E-Prämie

Die Förderung gilt rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab dem 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen.

Die Förderung der Elektromobilität ist beschlossen.
Insgesamt 600 Millionen Euro will das Bundeswirtschaftsministerium für die E-Auto-Kauf-Prämie zur Verfügung stellen. Laut Verkehrsminister Alexander Dobrindt will man so den Kauf von bis zu 400.000 Wagen unterstützen. Bisher sind in Deutschland etwa 150.000 reine Stromer und Hybride zugelassen.
Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Millionen E-Autos auf die Straßen zu bringen, scheint damit weiterhin extrem optimistisch zu sein. Die zuschussberechtigten Fahrzeuge dürfen in der Basisausstattung den Netto-Listenpreis von 60.000 Euro nicht überschreiten und müssen sich per Stecker aufladen lassen. (sogenannte PlugIn-Hybride)
Das Kabinett beschloss einen Kaufanreiz von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybride werden mit rund 3000 Euro gefördert. Jeweils die Hälfte der Förderung wird dabei von den Autoherstellern bezahlt.
Renault legt zu diesen EUR 4.000,- Prämie nochmals EUR 1.000,- drauf.
Damit liegt die Prämie bei EUR 5.000,- für Elektrofahrzeuge.
Die genauen Informationen zum aktuellen Stand sowie zur Abwicklung finden Sie auf der Seite der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Der Renault Twizy wird nicht gefördert. Dieser ist durch seine Zulassung als Quad anders eingestuft.
Der Renault Zoe ist natürlich dabei. Er ist aktuell das beliebteste Elektro-Auto in Europa.
(Quelle: https://blog.renault.de/renault-zoe-ist-beliebtestes-e-auto-in-europa/)

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der E-Prämie weitere Maßnahmen beschlossen.
Ein weiterer Vorteil zum Beispiel für Arbeitnehmer die Ihr Elektrofahrzeug beim Arbeitgeber kostenfrei laden dürfen ist, dass diese Kosten nicht als Geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
(Quelle und weitere Informationen: www.bundesregierung.de)

Offizieller Start dieser Umweltbonus-Prämie war der 18. Mai 2016.

Produktinformationen für unsere Elektrofahrzeuge sowie Informationen zur Batteriemiete finden Sie weiter unten als Download.

Und so funktioniert die E-Prämie

- Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine und kommunale Einrichtungen, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wird.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen.
Ebenfalls nicht antragsberechtigt sind gelistete Automobilhersteller und deren Tochtergesellschaften, sowie alle Tochtergesellschaften der Muttergesellschaft des Automobilherstellers, auf die die Muttergesellschaft einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.

- Welche Fahrzeuge werden gefördert und wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Tageszulassungen, Jahres-oder Gebrauchtwagen sind ausgeschlossen.
Gefördert werden die Klassen M1 und N1. Die Regelung betrifft die Renault Elektrofahrzeuge ZOE und KangooZ.E. Da es sich bei beiden Modellen um batterieelektrische Fahrzeuge handelt, werden Sie mit je 2.000 €vom Bund und 2.000 €vom Hersteller gefördert. Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf-bzw. Leasingvertrag mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus auszuweisen. Maßgeblich sind der BAFA Listenpreis und der Netto-Kaufpreis des Basismodells (gem. Kauf-oder Leasingvertrag), aus dem sich die Differenz ergeben muss.
Etwaige Sonderausstattung und Extras werden nicht berücksichtigt. Renault erhöht den Bonus, sodass für den Kunden ein Kostenvorteil von 5.000 €entsteht.

- Was bedeutet „Netto-Kaufpreis des Basismodells“?
Der Nettokaufpreis des Basismodells ist der im Kauf-bzw. Leasingvertrag oder in der Rechnung ausgewiesene Listenpreis des Basismodells abzüglich gewährter Preisnachlässe (inklusive Eigenanteil des Herstellers am Umweltbonus sowie bei Abtretung beim gewerblichen Leasing der Bundesanteil am Umweltbonus).
Der Nettokaufpreis des Basismodells muss mind. 2.000 Euro unter den BAFA Listenpreisen sein, damit der Fahrzeugerwerb gefördert wird.

- Was bedeutet „BAFA-Listenpreis“?
Der BAFA Listenpreis ist der Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31.12.2015. Für nach dem 31.12.2015 auf den Markt gekommene Fahrzeugmodelle gilt der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells (zum Zeitpunkt der Markteinführung) des Euroraums.
Etwaige Sonderausstattung und Extras sowie die Mehrwertsteuer werden nicht berücksichtigt.
Nur zur internen Verwendung –Verkauf Aktuell Spezial –JuliSeite 9
Verkaufsförderung Renault Bank Fragen und Antworten zur Kaufprämie
Verkauf Aktuell SpezialFörderung von Elektrofahrzeugen

- Ist Leasing förderfähig?
Ja. Antragsteller muss derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen wird. Auch muss der Eigenanteil des Automobilherstellers mindestens in der Höhe des Bundesanteils am Umweltbonus aus dem Leasingvertrag hervorgehen. Beim gewerblichen Leasing kann die Auszahlung des Bundesanteils an den Händler/Leasinggeber abgetreten werden.

- Dürfen sich Erwerber und Halter unterscheiden?
Ja, antragsberechtigt ist derjenige, auf den das Neufahrzeug erstmalig zugelassen wird, nicht der Erwerber (sofern diese sich unterscheiden).

- Ab wann wird der Umweltbonus gewährt?
Der Umweltbonus wird ausschließlich für Neufahrzeuge gewährt, die ab dem 18. Mai 2016 erworben wurden. Maßgeblich ist das Datum des Kauf-oder Leasingvertrages bzw. der verbindlichen Bestellung. Anträge können ab 2. Juli 2016 auf dem Online-Portal des BAFA gestellt werden.

- Wie lang muss das Fahrzeug behalten werden (Haltedauer)?
Das Neufahrzeug muss mindestens sechs Monate auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Änderungen, wie z. B. Veräußerung sind dem BAFA unverzüglich anzuzeigen.

- Wie wird der Antrag gestellt?
Für die Antragstellung steht Ihnen ein elektronisches Antragsformular zur Verfügung.
Sie finden den Link dafür hier, sobald dieser freigeschalten wird (Samstag, 2. Juli 2016).
◦Die Förderung kann nur solange erfolgen, wie Haushaltsmittel verfügbar sind
◦Die Förderung erfolgt in einem zweistufigem Verfahren
◦Aus technischen Gründen kann der Verwendungsnachweis beim BAFA erst nach Zugang des Zuwendungsbescheids beim Antragsteller eingereicht werden.

1. Stufe (Antrag):
◦Mit dem elektronischen Antrag ist der Kauf-bzw. Leasingvertrag hochzuladen
◦Nach Prüfung ergeht ein Zuwendungsbescheid
◦Spätestens neun Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides muss das Neufahrzeug zugelassen sein

2. Stufe (Verwendungsnachweis):
◦Im elektronischen Verwendungsnachweisverfahren ist die Rechnung und ein Nachweis für die Zulassung des Fahrzeugs
(Zulassungsbescheinigung Teil I und II) hochzuladen
◦Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils des Umweltbonus auf das Konto des Antragstellers
◦Zwischen dem Zugang des Zuwendungsbescheids und dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dürfen
maximal 10 Monate vergehen.

Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html

Hier der Link direkt zum Online-Antrag für den Elektrobonus: https://fms.bafa.de/BafaFrame/umweltbonus

Falls Sie bereits einen Antrag gestellt haben und noch weitere Dokumente nachreichen müssen, kommen Sie hier direkt zum Upload-Bereich der BAFA: https://fms.bafa.de/BafaFrame/upload 

Mehr dazu erfahren Sie bei uns.
Wenn Sie sich für einen Twizy, Zoe oder Kangoo ZE interessieren, können Sie diese gerne bei uns Probe fahren.
Rufen Sie uns an oder melden Sie sich direkt zur Probefahrt an.
Wir freuen uns auf Sie!

so funktioniert die E-Prämie

Download

Noch mehr Infos zum herunterladen

Broschüre Zoe (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen
Preisliste Zoe (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen
Twizy Broschüre (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen
Twizy Preisliste (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen
Broschüre Kangoo Z.E. (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen
Preisliste Kangoo Z.E. (Download) - Stand 12.16
pdf
Jetzt herunterladen