Unser Blog

Aktuelles rund um Auto Reichhardt

 

zur Übersicht

E-Auto-Fahrer aufgepasst: Grüne Umweltplakette ist Geschichte

Gute Nachricht für alle Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos: Die doppelte Kennzeichnung hat ein Ende. Bislang mussten auch lokal emissionsfreie Fahrzeuge eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen, um in eine der rund 35 deutschen Umweltzonen einfahren zu dürfen. Damit ist jetzt Schluss.

Nachdem der Bundesrat der Änderung der Bundes-Immissionsschutzverordnung zugestimmt hat, wurde die neue Regelung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seit dem 1. Oktober 2026 genügt das „E“ am Ende des Kennzeichens als Nachweis für die Einfahrt in Umweltzonen.

Für wen gilt die Neuregelung?
Befreit sind alle Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, also reine Elektroautos, berechtigte Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge. Wichtig: Das E-Kennzeichen ist freiwillig. Wer ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid mit normalem Kennzeichen fährt, braucht weiterhin die grüne Plakette, sonst droht in der Umweltzone ein Bußgeld.

Unser Tipp:
Sie haben noch kein E-Kennzeichen? Das können Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs beantragen, in der Regel ohne Zusatzkosten. Bei einem Neuwagen-Kauf bei Auto Reichhardt kümmern wir uns gerne direkt darum. Für Benziner und Diesel ändert sich übrigens nichts: Hier bleibt die grüne Plakette Pflicht.

E-Auto-Fahrer aufgepasst: Grüne Umweltplakette ist Geschichte