Winterreifenpflicht: Alles, was Sie wissen müssen
Winterreifenpflicht: Wann gilt sie?
Eine feste Regel wie „ab 1. November“ gibt es nicht. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Dazu zählen:
-
Glatteis
-
Schneeglätte
-
Schneematsch
-
Eis- oder Reifglätte
Die bekannte Faustregel „O bis O“ (Oktober bis Ostern) dient lediglich als Orientierung, hat aber keine rechtliche Bedeutung.
Welche Reifen sind erlaubt?
Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Ältere M+S-Reifen ohne dieses Symbol sind im Winter nicht mehr zulässig.
Bußgelder ohne Winterreifen
Wer trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen fährt, riskiert:
-
60 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
-
80 € Bußgeld + 1 Punkt, wenn andere behindert werden
-
Auch Fahrzeughalter können mit 75 € und 1 Punkt belangt werden, wenn sie ein Auto ohne Winterreifen auf die Straße lassen.
Mindestprofiltiefe und Sicherheit
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm Profiltiefe. Der ADAC empfiehlt jedoch mindestens 4 mm – nur so haben Sie ausreichend Grip. Außerdem sollten Winterreifen nach spätestens sechs Jahren gewechselt werden, da die Gummimischung mit der Zeit verhärtet.
Tipp: Rechtzeitig Termin sichern
Die Winterreifenpflicht mag situativ sein – die Werkstatttermine im Herbst sind es nicht. Gerade im Oktober und November sind die Kapazitäten oft schnell ausgeschöpft.
Jetzt ganz bequem online Ihren Reifenwechsel-Termin buchen:
Direkt zur Terminbuchung
So sind Sie rechtzeitig vorbereitet und sicher unterwegs.
Fazit
Mit Winterreifen sind Sie nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern vor allem auch sicherer unterwegs. Denken Sie daran: Schon ein kleiner „Ausrutscher“ kann ein Vielfaches eines Reifensatzes kosten. Buchen Sie deshalb frühzeitig Ihren Termin und starten Sie entspannt in die kalte Jahreszeit.